Kennen Sie eine Immobilie, die verkauft werden soll?

Geben Sie uns einen qualifizierten Hinweis und sichern Sie sich bei erfolgreichem Verkauf eine attraktive Tippgeber Prämie von bis zu 1 % des Kaufpreises.
Im Durchschnitt erhalten unsere Tippgeber rund 3.000 €.

Hauptvorteile

Was ist ein Tippgeber?

Kommt es infolge dieses Hinweises zu einem erfolgreichen Verkauf, erhält der Tippgeber eine vertraglich vereinbarte Prämie.
Ein Tippgeber übernimmt keine Maklertätigkeit, keine Beratung und trägt keinerlei Kosten oder Verpflichtungen.

Jeder kann Tippgeber werden

Sie wissen aus Ihrem Umfeld, dass eine Immobilie verkauft werden soll? Dann erfüllen Sie bereits alle Voraussetzungen. Ein qualifizierter Hinweis genügt.

Kostenlos Tippgeber werden

Immobilienhinweis übermitteln. Schnell und vertraulich geprüft.

Gute Gründe für Ihren Tipp

100 % kostenfrei und unverbindlich
Vertraglich geregelte Prämienvereinbarung
⌀   ca. 3.000 € pro erfolgreichem Verkauf
Diskrete und professionelle Abwicklung

So funktioniert es

Hinweis übermitteln

Sie senden uns Ihre Kontaktdaten sowie die Daten des Eigentümers.

Prüfung und Abstimmung

Wir prüfen den Hinweis und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Maklerauftrag

Kommt es zu einem Maklervertrag mit dem Eigentümer, wird Ihr Tipp dokumentiert.

Auszahlung der Prämie

Kaufvertrags und nachdem wir unsere vollständige Maklerprovision erhalten haben. Anschließend erfolgt die Auszahlung Ihrer Prämie.

Ihre Vorteile als Tippgeber

Attraktive Prämie

Sie erhalten bis zu 1 % des notariell beurkundeten Kaufpreises, transparent und vertraglich geregelt.

Sicherheit und Klarheit

Klare Bedingungen. Keine versteckten Kosten. Keine Verpflichtungen.

Direkte Zusammenarbeit

Sie arbeiten ohne Zwischenplattform direkt mit uns als verantwortlichem Maklerunternehmen zusammen.

Berechnen Sie Ihre mögliche Prämie

172.000 €
172.000 €
Bis zu 1% des Kaufpreises

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unser Tippgeberprogramm.

Wann entsteht mein Anspruch auf die Tippgeber-Prämie?
Ihr Anspruch entsteht nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrags und nachdem wir unsere vollständige Maklerprovision erhalten haben. Anschließend erfolgt die Auszahlung Ihrer vertraglich vereinbarten Tippgeber-Prämie.

Ein qualifizierter Tipp liegt vor, wenn:

 

  • uns die Immobilie bislang nicht bekannt war,
  • noch kein Maklerauftrag mit uns besteht,
  • der Hinweis vollständig und nachvollziehbar eingereicht wird.

 

Maßgeblich ist der zuerst vollständig eingegangene Hinweis.

Die Tippgeber-Prämie erhält derjenige Hinweisgeber, dessen qualifizierter Tipp zuerst vollständig bei uns eingegangen ist.
Nein. Für Sie entstehen keinerlei Verpflichtungen, Kosten oder vertragliche Bindungen durch die Abgabe eines Hinweises.

Ja. Tippgeber-Prämien gelten grundsätzlich als steuerpflichtige Einnahmen und müssen in
der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

 

  • Tippgeber-Prämien zählen in der Regel zu den sonstigen Einkünften gemäß § 22 Nr.
    3 EStG.
  • Es gilt eine Freigrenze von 256 € pro Kalenderjahr.
  • Bleiben Ihre gesamten entsprechenden Einnahmen innerhalb eines Jahres unter 256
    €, sind diese nicht einkommensteuerpflichtig.
  • Wird die Freigrenze von 256 € überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
  • Maßgeblich ist das Jahr, in dem Ihnen die Prämie tatsächlich ausgezahlt wird.

 

Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren.

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